· 

Standortstrategie 2030 für den Kanton Solothurn

Der Fokus liegt auf Investitionen und Lebensqualität

CH Media I  Solothurner Zeitung   25.1.2019

Der Regierungsrat hat die «Standortstrategie 2030 für den Kanton Solothurn» verabschiedet.
Foto: Daniela Friedli

Der Solothurner Regierungsrat verabschiedete heute die «Standortstrategie 2030 für den Kanton». Diese legt den Fokus auf Faktoren, die den Kanton einerseits als Investitionsstandort und andererseits als Lebens- und Wohnstandort prägen.

 

Der Wirtschaftsstandort Kanton Solothurn soll im nationalen und internationalen Vergleich noch wettbewerbsfähiger werden: Mit der jüngst verabschiedeten "Standortstrategie 2030 für den Kanton Solothurn" verfolgt die Regierung genau dieses Ziel. Laut Medienmitteilung setzt sie mit der Strategie einerseits Leitplanken für eine breit angelegte Standortförderung und schafft andererseits ein Bewusstsein für die Bedeutung der verschiedenen Standortfaktoren.

 

Wohn – und Lebensqualität zählt immer mehr

Die Attraktivität eines Wirtschaftsstandortes hängt von klassischen Rahmenbedingungen wie Steuerbelastung, Immobilienpreise, Regulierungen, Verfügbarkeit von gut ausgebildetem Personal oder etwa Infrastrukturstandards ab. Im Zuge des Fachkräftemangels gewinnen die Standortfaktoren, die den Lebens- und Wohnstandort betreffen, jedoch zunehmend an Bedeutung. Dazu gehören beispielsweise das Bildungs-, Kinderbetreuungs-, Freizeit- oder etwa Wohnangebot.

 

Zentrale Handlungsfelder festgelegt

Die Standortstrategie 2030 trägt diesen Faktoren sowie den zentralen Herausforderungen, die sich dem Kanton Solothurn in den nächsten Jahren erwartungsgemäss stellen werden, Rechnung. Gemäss Medienmitteilung trägt sie Stossrichtungen innerhalb von sieben Handlungsfeldern auf:

 

  • Bildung und Fachkräfte
  • Wohnen und Lebensqualität
  • Infrastruktur und Raumplanung
  • Smart Government
  • Finanzen und Steuern
  • Innovationsförderung und Wachstumsimpulse
  • Standartpromotion

 

Die Umsetzung der Standortstrategie 2030 geschieht im Rahmen der Daueraufgaben der Verwaltung und geht einher mit den Zielen des Legislaturplans und des integrierten Aufgaben- und Finanzplans.